Private Altersvorsorge

Das Prinzip der privaten Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen und einer möglichen betrieblichen Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten, auch privat etwas für seine Altersvorsorge zu tun. Da heutzutage jeder weiß, dass die Rente keineswegs so sicher ist wie es seinerzeit der Bundesarbeitsminister der CDU, Norbert Blüm, verkündet hatte, sollte sich jeder möglichst frühzeitig um die Bildung von finanziellen Rücklagen für sein Alter bemühen. Diese Rücklagen können entweder aus – in diesem Falle privaten – Rentenanwartschaften und/oder Zinsen aus angespartem Vermögen bestehen. Die private Altersvorsorge basiert auf der Grundidee des Kapitaldeckungsverfahrens, also auf der Bildung von Vermögen aus privaten Individualversicherungen und den gesetzlichen Sozialversicherungen. Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten auf dem Kapitalmarkt angelegt, woraus sich nach dem Ansparen für jeden einzelnen Versicherten genug Kapital gebildet haben sollte um die zu zahlenden Leistungen abzudecken. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen stehen natürlich dem Sparer zu, der bei der Auszahlung seines angesparten Vermögens zwischen einer lebenslangen Rente und einer Auszahlung wählen kann.

Arten der privaten Altersvorsorge im Überblick

a) Die staatlich geförderte private Altersvorsorge:

Dabei handelt es sich um die im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstandenen Sparformen der Riester- und Rürup-Rente. Diese Renten wurden ins Leben gerufen um das sinkende Rentenniveau des durchschnittlichen Rentners aufzufangen und unterliegen besonderen Regeln. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert oder vererbt bzw. verpfändet werden kann. Eine Ausnahme davon bildet die Riester-Rente, die man ggf. an einen vorher bestimmten Personenkreis vererben kann. Dafür sind beide privaten Renten „Hartz-IV-sicher“, das heißt die Sozialhilfeträger können das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen im Bedarfsfall nicht auf die Hartz IV-Bezüge des Sparers anrechnen. Schließlich soll das angesparte Kapital ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen. Wenn es im Todesfall keinen erbberechtigten Ehepartner mit eigenem Riestervertrag gibt, müssen die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden. Die Riester-Rente ist mit 14,8 Millionen Sparern (Stand 3. Quartal 2011, Quelle: www.focus.de/finanzen) das bei Weitem bekanntere Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente ist dagegen vor allem für Selbstständige/Freiberufler gedacht, eignet sich aber auch für gutverdienende Angestellte und Beamte (also alle Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind).

b) Modelle für eine nicht vom Staat geförderte private Altersvorsorge:

Nicht vom Staat geförderte Finanzprodukte für die private Altersvorsorge genießen keinen garantierten Bestandschutz der Einzahlungen, sind also unter anderem nicht „Hartz-IV-sicher“. Andererseits kann man mit ihnen auch generationenübergreifend Vermögen aufbauen, denn das dabei angesparte Vermögen ist in der Regel verfügbar und vererbbar. Im Gegensatz zu den staatlich geförderten Produkten, die im Alter eine volle Versteuerung der Rente vorsehen, müssen nicht geförderte Produkte im Rentenalter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Zu den staatlich nicht geförderten Modellen zur privaten Altersvorsorge gehören u. a. Fondssparpläne und der Besitz von Immobilien. Fondssparpläne sind Sparverträge, in die regelmäßig Geld eingezahlt wird, von diesem Geld werden dann Fondsanteile erworben. Da diese Form der Kapitalanlage nicht vom Staat gefördert wird, kann der Anleger nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Auch im Laufe des Erwerbslebens erworbene Immobilien können zum Erhalten des Lebensstandards im Alter beitragen. Bei einer Vermietung der Immobilie(n) muss der Überschuss der Einnahmen aber versteuert werden, was die Rendite schmälert. Eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen sind Immobilienfonds; dabei bündelt der Anleger sein Kapital mit dem anderer Anleger und investiert es dann in Immobilien.

private Altersvorsorge Vergleich und Test