private Altersvorsorge Vergleich

Bei der privaten Altersvorsorge unterscheidet man zwischen zwei Arten:

1) Die staatlich geförderte private Altersvorsorge:

Dabei handelt es sich um die im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstandenen Sparformen der Riester- und Rürup-Rente. Sie wurden ins Leben gerufen um das sinkende Rentenniveau des durchschnittlichen Rentners aufzufangen und unterliegen besonderen Regeln. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert oder vererbt bzw. verpfändet werden kann. Eine Ausnahme davon bildet die Riester-Rente, die man ggf. an einen vorher bestimmten Personenkreis vererben kann. Dafür sind beide privaten Renten „Hartz-IV-sicher“, das heißt die Sozialhilfeträger können das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen im Bedarfsfall nicht auf die Hartz IV-Bezüge des Sparers anrechnen. Schließlich soll das angesparte Kapital ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen. Wenn es im Todesfall keinen erbberechtigten Ehepartner mit eigenem Riestervertrag gibt, müssen die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden. Die Riester-Rente ist mit 14,8 Millionen Sparern (Stand 3. Quartal 2011, Quelle: www.focus.de/finanzen) das bei Weitem bekanntere Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente ist dagegen vor allem für Selbstständige/Freiberufler gedacht, eignet sich aber auch für gutverdienende Angestellte und Beamte (also alle Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind).

2) Nicht vom Staat geförderte private Altersvorsorge-Modelle:

Nicht vom Staat geförderte Finanzprodukte für die private Altersvorsorge genießen keinen garantierten Bestandschutz der Einzahlungen, sind also unter anderem nicht „Hartz-IV-sicher“. Andererseits kann man mit ihnen einen auch generationenübergreifenden Vermögensaufbau erzielen, denn das dabei angesparte Vermögen ist in der Regel verfügbar und vererbbar. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, die im Alter eine volle Versteuerung der Rente vorsehen, müssen nicht geförderte Produkte im Rentenalter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Zu den staatlich nicht geförderten Modellen zur privaten Altersvorsorge gehören u. a. Fondssparpläne und der Besitz von Immobilien. Fondssparpläne sind Sparverträge in die regelmäßig Geld eingezahlt wird und dafür Fondsanteile erworben werden. Da diese Form der Kapitalanlage nicht vom Staat gefördert wird kann der Anleger nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Auch im Laufe des Erwerbslebens erworbene Immobilien können zum Erhalten des Lebensstandards im Alter beitragen. Bei einer Vermietung der Immobilie(n) muss der Überschuss der Einnahmen aber versteuert werden, was die Rendite schmälert. Eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen sind Immobilienfonds, also die Möglichkeit sein Kapital mit dem anderer Anleger zu bündeln und es dann in Immobilien zu investieren.

private Altersvorsorge Vergleich und Test